AGB

Wir kaufen Ihren Tesla direkt

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Fahrzeugankauf

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Ankauf von Fahrzeugen durch TeslaAnkauf.com bzw. das im Impressum genannte Unternehmen.

Wir kaufen insbesondere gebrauchte Tesla Fahrzeuge von Privatpersonen, Unternehmen und Gewerbetreibenden an. Hierzu gehören auch Unfallfahrzeuge, beschädigte, defekte, nicht fahrbereite oder wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll reparierbare Fahrzeuge.

2. Fahrzeugbewertung und Angebot

Angaben oder Preise, die telefonisch, per E-Mail, über ein Kontaktformular, WhatsApp oder auf anderem elektronischem Weg mitgeteilt werden, stellen grundsätzlich eine vorläufige Bewertung auf Grundlage der vom Verkäufer übermittelten Informationen dar.

Der endgültige Kaufpreis kann von der tatsächlichen Beschaffenheit des Fahrzeugs, dessen Ausstattung, Laufleistung, Vorschäden, technischen Zustand und den vorgelegten Fahrzeugunterlagen abhängig sein.

Der Verkäufer verpflichtet sich, alle ihm bekannten wesentlichen Mängel, Schäden, Unfallschäden und sonstigen wertbeeinflussenden Umstände wahrheitsgemäß anzugeben.

3. Verkauf gebrauchter und beschädigter Fahrzeuge

TeslaAnkauf.com kauft ausdrücklich auch Fahrzeuge mit bestehenden Mängeln oder Schäden.

Hierzu gehören insbesondere Fahrzeuge mit:

  • Unfall- oder Karosserieschäden
  • Batterie- oder Akkuschäden
  • Motor- oder Antriebsschäden
  • Elektronik- oder Softwareproblemen
  • Fahrwerks- oder Bremsenschäden
  • Hochvoltschäden
  • Brand-, Wasser- oder Hagelschäden
  • hoher Kilometerleistung
  • fehlender Herstellergarantie
  • abgelaufenem TÜV
  • wirtschaftlichem Totalschaden
  • fehlender Fahrbereitschaft

Der im Kaufvertrag dokumentierte Zustand sowie die dort aufgeführten bekannten Mängel werden bei der Kaufpreisfindung berücksichtigt.

4. Ankauf zur Reparatur, Weiterveräußerung, zum Export oder zur Verwertung

Dem Verkäufer ist bekannt, dass TeslaAnkauf.com Fahrzeuge im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit ankauft.

Das angekaufte Fahrzeug kann nach Eigentumsübergang insbesondere repariert, aufbereitet, weiterverkauft, ins Ausland exportiert, als Ersatzteilspender verwendet oder – insbesondere bei schweren Schäden oder wirtschaftlichem Totalschaden – einer Verwertung bzw. Verschrottung zugeführt werden.

Die Entscheidung über die weitere Verwendung des Fahrzeugs liegt nach dem wirksamen Eigentumsübergang grundsätzlich beim Käufer, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

5. Sachmängelhaftung beim Ankauf von Privatpersonen

Soweit rechtlich zulässig und wirksam vereinbart, erfolgt der Verkauf eines gebrauchten Fahrzeugs durch einen privaten Verkäufer unter Ausschluss der Sachmängelhaftung des Verkäufers.

Der Käufer übernimmt das Fahrzeug in dem bei Vertragsabschluss vereinbarten und dokumentierten Zustand.

Der Haftungsausschluss gilt insbesondere nicht, soweit der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen, eine ausdrücklich vereinbarte Garantie übernommen oder vorsätzlich falsche Angaben über das Fahrzeug gemacht hat. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

Eine Garantie des privaten Verkäufers für die zukünftige Funktionsfähigkeit oder Haltbarkeit des Fahrzeugs besteht nur, wenn eine solche ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.

6. Keine Rückgabe wegen bereits bekannter und dokumentierter Mängel

Mängel und Schäden, die dem Käufer bei Abschluss des Kaufvertrages bekannt waren und bei der Kaufpreisfindung berücksichtigt wurden, begründen grundsätzlich keine nachträgliche Rückgabe oder Kaufpreisminderung.

Dies gilt insbesondere, wenn das Fahrzeug ausdrücklich als Unfallfahrzeug, defektes Fahrzeug, nicht fahrbereites Fahrzeug, Fahrzeug mit Batterie- oder Motorschaden oder zur Reparatur, zum Export bzw. zur Verwertung angekauft wurde.

Zwingende gesetzliche Ansprüche, insbesondere bei arglistiger Täuschung oder vorsätzlich falschen Angaben des Verkäufers, bleiben hiervon unberührt.

7. Angaben des Verkäufers

Der Verkäufer bestätigt, dass seine Angaben zum Fahrzeug nach bestem Wissen vollständig und wahrheitsgemäß sind.

Insbesondere sind bekannte erhebliche Unfallschäden, Manipulationen des Kilometerstands, Hochwasser- oder Brandschäden sowie sonstige wesentliche, dem Verkäufer bekannte Umstände anzugeben.

Der Verkäufer versichert außerdem, dass er Eigentümer des Fahrzeugs oder zur Veräußerung wirksam bevollmächtigt ist und dass Rechte Dritter offengelegt wurden.

8. Fahrzeugunterlagen und Zubehör

Bei der Übergabe sind die vereinbarten Fahrzeugunterlagen, Fahrzeugschlüssel und das vereinbarte Zubehör zu übergeben.

Dazu können insbesondere gehören:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • vorhandene Fahrzeugschlüssel
  • Service- und Reparaturunterlagen
  • vorhandenes Zubehör
  • sonstige im Kaufvertrag vereinbarte Unterlagen

Fehlende Unterlagen oder Zubehörteile sind dem Käufer vor Abschluss des Kaufvertrags mitzuteilen.

9. Kaufpreis und Zahlung

Der endgültige Kaufpreis wird im Kaufvertrag festgehalten.

Die Zahlung erfolgt entsprechend der individuellen Vereinbarung, beispielsweise per Überweisung, Echtzeit-/Sofortüberweisung oder – soweit vereinbart und gesetzlich zulässig – in bar bei der Fahrzeugübergabe.

Mit vollständiger Zahlung des vereinbarten Kaufpreises und Übergabe des Fahrzeugs erfolgt der Eigentumsübergang entsprechend der Vereinbarung im Kaufvertrag.

10. Abholung und Fahrzeugübergabe

Soweit vereinbart, organisiert TeslaAnkauf.com die Abholung des Fahrzeugs.

Der konkrete Übergabeort und Übergabezeitpunkt werden individuell mit dem Verkäufer vereinbart.

Bei nicht fahrbereiten oder beschädigten Fahrzeugen kann die Abholung mit einem geeigneten Transportfahrzeug erfolgen.

11. Nachträglich festgestellte Schäden

Normale alters-, laufleistungs- und nutzungsbedingte Abnutzung sowie bereits bekannte oder bei der Bewertung berücksichtigte Schäden führen grundsätzlich nicht zu einer nachträglichen Änderung des vereinbarten Kaufpreises.

Etwas anderes kann insbesondere gelten, wenn sich nach Vertragsschluss herausstellt, dass wesentliche Angaben des Verkäufers vorsätzlich falsch waren oder erhebliche bekannte Mängel arglistig verschwiegen wurden.

12. Weiterverkauf und Export

Der Verkäufer erklärt sich damit einverstanden, dass das Fahrzeug nach dem Eigentumsübergang im In- oder Ausland weiterverkauft werden kann.

Ein Fahrzeug kann insbesondere aufgrund seines Alters, Zustands, seiner Laufleistung oder bestehender Schäden für den Export bestimmt sein.

Der Verkäufer hat nach wirksamem Eigentumsübergang grundsätzlich keinen Anspruch darauf, über den späteren Verkaufsort, Verkaufspreis oder die weitere Verwendung des Fahrzeugs informiert zu werden.

13. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen und entsprechend unserer Datenschutzerklärung verarbeitet.

Soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen, können kaufvertrags- und geschäftsbezogene Daten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gespeichert werden.

14. Schlussbestimmungen

Es gilt das jeweils anwendbare Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften und sonstige zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, richtet sich die Rechtsfolge nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt hiervon grundsätzlich unberührt.

Stand: August 2026